Strafprozessvollmacht

Formular

Hier können Sie eine Vollmacht ausdrucken und unterschreiben, Sie haben dann eine sofort vorlagefähige Verteidigervollmacht.

Wozu brauche ich die Vollmacht?
Die Vollmacht ist der Nachweis für den Anwalt, dass er Dritten gegenüber für Sie auftreten darf. Was er (nach außen) darf und was er (im Innenverhältnis) tun soll sind aber oft unterschiedliche Dinge. Deshalb sollte unmittelbar nach dem ersten Gespräch mit dem Anwalt ein Auftrag vereinbart werden, in dem die anwaltliche Tätigkeit bzw. Ihr konkretes Rechtsschutzziel klar festgehalten und vereinbart ist (Beispiel: In Auftrag gegeben wird zunächst Verteidigung nur in der ersten Instanz, nicht aber die Einlegung der Berufung, welche gesondert beauftragt werden muss).

Wichtig, wenn:

  • Sie als Beschuldigter befragt werden sollen und sich gar nicht oder nur über Ihren Anwalt zu dem gemachten Vorwurf äußern wollen.
  • Sie inhaftiert sind und nicht so lange warten wollen, bis mich Ihre Anforderungspostkarte erreicht hat und ich einen Sprechschein bekommen habe; mit der Vollmacht kann ich Sie sofort besuchen.
  • In allen anderen Fällen, wo Sie schnell auf die Vorlage einer Verteidigervollmacht angewiesen sind.

Wenn nach dem Erstkontakt keine längerfristige Beauftragung oder Tätigkeit zu Stande kommt, verzichte ich auf alle eventuell nach dem Gesetz anfallenden Anwaltsgebühren!