Hier können Sie eine Vollmacht ausdrucken und unterschreiben, Sie haben dann eine sofort vorlagefähige Verteidigervollmacht.
Wozu brauche ich die Vollmacht?
Die Vollmacht ist der Nachweis für den Anwalt, dass er Dritten gegenüber für Sie auftreten darf. Was er (nach außen) darf und was er (im Innenverhältnis) tun soll sind aber oft unterschiedliche Dinge. Deshalb sollte unmittelbar nach dem ersten Gespräch mit dem Anwalt ein Auftrag vereinbart werden, in dem die anwaltliche Tätigkeit bzw. Ihr konkretes Rechtsschutzziel klar festgehalten und vereinbart ist (Beispiel: In Auftrag gegeben wird zunächst Verteidigung nur in der ersten Instanz, nicht aber die Einlegung der Berufung, welche gesondert beauftragt werden muss).
Wichtig, wenn:
Wenn nach dem Erstkontakt keine längerfristige Beauftragung oder Tätigkeit zu Stande kommt, verzichte ich auf alle eventuell nach dem Gesetz anfallenden Anwaltsgebühren!