Die anwaltliche Vergütung – ein Reizthema

Die Vergütung des Rechtsanwalts ist ein heikles Thema und löst bei vielen Ratsuchenden Verunsicherungen und Befürchtungen aus. Es herrscht das weitverbreitete Klischee vom Anwalt, der tausende von Euro für das Schreiben eines einzigen Briefes abrechnet. Die tatsächliche Qualität der anwaltlichen Leistung ist zudem für den rechtlichen Laien so gut wie nicht überprüfbar (Unter dem Punkt „Die richtige Anwaltswahl“ habe ich versucht, eine Checkliste für potentielle Mandanten zu erstellen).

Die vorherrschenden Befürchtungen sind aber größtenteils unbegründet. Der Blick auf das europäische Umland zeigt, dass die anwaltliche Dienstleistung in Deutschland vergleichsweise günstig zu haben ist. Nicht zuletzt aufgrund der Konzeption des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes fallen – zumindest im gerichtlichen Verfahren – für jeden Verfahrensabschnitt Pauschalen an, die die gesamte anwaltliche Tätigkeit abgelten. Dies trägt dazu bei, dass Anwälte nicht Gebühren durch zusätzliche (unnötige) Tätigkeiten „produzieren“ können – in anderen europäischen Rechtssystemen besteht diese Gefahr durchaus – und selbst an der schnellen Erledigung des Rechtsstreits interessiert sind. Das ist für den Mandanten grundsätzlich gut, denn: Nur zeitnaher und zügiger Rechtsschutz ist effektiver Rechtsschutz!

Andererseits birgt die gesetzliche Vergütung aber auch bei kleinen Streitwerten (Zivilrecht) oder Bagatelldelikten (Strafrecht) die Gefahr, dass der Anwalt flüchtig wird, weil an der Sache "nicht viel verdient" ist.Das aber ist zumindest aus meiner Sicht eine anwaltliche Todsünde und wird dem Schutzbedürfnis des Ratsuchenden nicht gerecht. Für den Anwalt muss als Rechtsdienstleister – nichts anderes ist er nämlich, die „Halbgötter in Nadelstreifen“ haben ausgedient! – immer die Lösung des Problems des Mandanten im Vordergrund stehen.

Bei uns steht jedenfalls nicht die Maximierung unseres Einkommens sondern die schnellste und bestmögliche Lösung Ihres Problems bei maximaler Kostentransparenz für Sie im Vordergrund. Folgende Vergütungsmodelle bieten sich aus unserer Sicht an:

Zahlung durch die Rechtsschutzversicherung

  • Vorteil: Kein Problem für Sie -> Sie zahlen maximal die vereinbarte Selbstbeteiligung, falls Ihr Versicherungsvertrag eine solche vorsieht.
  •  Vorteil: Die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie, d.h., wir schildern den Fall, holen Deckungszusage ein und rechnen auch direkt mit der Versicherung ab.
  • Nachteil: Die Rechtsschutzversicherungen zahlen gerade in Strafsachen nur im verkehrsrechtlichen Bereich und auch da i.d.R. nur bei Fahrlässigkeitsdelikten oder bei einer Einstellung des Verfahrens.


Vereinbarung eines Pauschalhonorares

  • Vorteil: Sie zahlen nur einmal für die gesamte Tätigkeit des Anwalts und haben somit volle Kostensicherheit.
  • Nachteil: Bei umfangreichen Strafsachen muss der Rechtsanwalt das Pauschalhonorar verhältnismäßig hoch bemessen, um zu gewährleisten, dass die gesamte anwaltliche Tätigkeit angemessen vergütet ist. Es wird dabei quasi der maximal denkbare Tätigkeitsumfang als Maßstab genommen. Stellt sich nachher heraus, dass das Verfahren doch schneller beendet werden kann – sei es durch eine Einstellung, einen geglückten Täter-Opfer-Ausgleich im Vorfeld oder eine verfahrensbeendende Absprache („Deal“) – ist das Pauschalhonorar im Verhältnis zur tatsächlichen anwaltlichen Tätigkeit recht „üppig“. Schön für den Anwalt – ärgerlich für Sie…


Stundenhonorar

  • Vorteil: Genaue Abrechnung nur der tatsächlich geleisteten "Anwaltsarbeit"
  • Vorteil: Abgerechnet wird je angefangene fünf Minuten und damit ziemlich genau
  • Vorteil: Sie können jeder Zeit eine Tätigkeitsauflistung verlangen und haben somit immer "volle Kontrolle"
  • Vorteil: Sie können einmal einen Betrag zahlen und wir sagen Ihnen Bescheid, wenn dieser aufgebraucht ist (interessant v.a. bei Dauerberatungsmandaten)
  • Nachteile: Gibt es eigentlich nicht, es handelt sich nach unserem Dafürhalten um das fairste Abrechnungsmodell für beide Seiten.

Lebenslauf

Meine Entscheidung für die Strafverteidigung habe ich bis heute nicht bereut, Strafverteidiger zu sein ist für mich der interessanteste Beruf, den ich mir vorstellen kann.

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