Die Vergütung des Rechtsanwalts ist ein heikles Thema und löst bei vielen Ratsuchenden Verunsicherungen und Befürchtungen aus. Es herrscht das weitverbreitete Klischee vom Anwalt, der tausende von Euro für das Schreiben eines einzigen Briefes abrechnet. Die tatsächliche Qualität der anwaltlichen Leistung ist zudem für den rechtlichen Laien so gut wie nicht überprüfbar (Unter dem Punkt „Die richtige Anwaltswahl“ habe ich versucht, eine Checkliste für potentielle Mandanten zu erstellen).
Die vorherrschenden Befürchtungen sind aber größtenteils unbegründet. Der Blick auf das europäische Umland zeigt, dass die anwaltliche Dienstleistung in Deutschland vergleichsweise günstig zu haben ist. Nicht zuletzt aufgrund der Konzeption des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes fallen – zumindest im gerichtlichen Verfahren – für jeden Verfahrensabschnitt Pauschalen an, die die gesamte anwaltliche Tätigkeit abgelten. Dies trägt dazu bei, dass Anwälte nicht Gebühren durch zusätzliche (unnötige) Tätigkeiten „produzieren“ können – in anderen europäischen Rechtssystemen besteht diese Gefahr durchaus – und selbst an der schnellen Erledigung des Rechtsstreits interessiert sind. Das ist für den Mandanten grundsätzlich gut, denn: Nur zeitnaher und zügiger Rechtsschutz ist effektiver Rechtsschutz!
Andererseits birgt die gesetzliche Vergütung aber auch bei kleinen Streitwerten (Zivilrecht) oder Bagatelldelikten (Strafrecht) die Gefahr, dass der Anwalt flüchtig wird, weil an der Sache "nicht viel verdient" ist.Das aber ist zumindest aus meiner Sicht eine anwaltliche Todsünde und wird dem Schutzbedürfnis des Ratsuchenden nicht gerecht. Für den Anwalt muss als Rechtsdienstleister – nichts anderes ist er nämlich, die „Halbgötter in Nadelstreifen“ haben ausgedient! – immer die Lösung des Problems des Mandanten im Vordergrund stehen.
Bei uns steht jedenfalls nicht die Maximierung unseres Einkommens sondern die schnellste und bestmögliche Lösung Ihres Problems bei maximaler Kostentransparenz für Sie im Vordergrund. Folgende Vergütungsmodelle bieten sich aus unserer Sicht an:
Zahlung durch die Rechtsschutzversicherung
Vereinbarung eines Pauschalhonorares
Stundenhonorar
Meine Entscheidung für die Strafverteidigung habe ich bis heute nicht bereut, Strafverteidiger zu sein ist für mich der interessanteste Beruf, den ich mir vorstellen kann.