STRAFRECHT

„Strafverteidigung ist Kampf! Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens."

Hans Dahs, "Handbuch des Strafverteidigers", Rz. 1


Wer sich strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt sieht, erlebt diesen Kampf grundsätzlich als große persönliche und emotionale Belastung. Man fühlt sich den übermächtig erscheinenden staatlichen Ermittlungsorganen hilflos ausgeliefert. Dabei wird jedoch regelmäßig übersehen, dass 60 % der Ermittlungsverfahren bereits vor Anklageerhebung eingestellt und von den Angeklagten wiederum etwa 20 % nicht verurteilt werden. Wenn auch die Freispruchquote mit 3 % bei den eröffneten Verfahren gering ausfällt, werden diese doch sehr oft eingestellt oder es wird vom Gericht eine wesentlich geringere Strafe verhängt, als die Staatsanwaltschaft beantragt hat.

Eine Grundvoraussetzung für die Erreichung eines günstigen Verfahrensergebnisses ist die Wahl eines engagierten Strafverteidigers.

Dieser kann die Verhandlungen mit den Ermittlungsbehörden sowie auch die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Polizei übernehmen. Im eröffneten Hauptverfahren wertet er als objektiver Dritter das Beweismaterial aus und übernimmt die Verteidigung in der mündlichen Hauptverhandlung. Aufgrund seines größeren Abstandes wird er dabei ein wesentlich sichereres und objektiveres Auftreten an den Tag legen als der oftmals stark von der Gerichtsverhandlung und den gegen ihn erhobenen Vorwürfen belastete Angeklagte, der sich leicht zu Fehlreaktionen hinreißen lässt. Ein erfahrener Strafverteidiger kann auch eine Vorabeinschätzung zum zu erwartenden Strafmaß abgeben und somit Unsicherheiten und Ungewissheiten bei seinem Mandanten mildern.

Gegenüber Behörden und Polizei darf der Verteidiger keine Konfliktscheue zeigen, muss aber andererseits in der Lage sein, im richtigen Augenblick einzulenken, wenn es sachdienlich ist. Gleichzeitig ist er Ansprechpartner für Ablauf- und Verfahrensfragen. Neben den rein strafrechtlichen Themen muss er auch „über den Tellerrand hinaus" die zusätzlich betroffenen Rechtsgebiete (etwa Steuer-, Wirtschafts- oder Umweltrecht) beherrschen. Nicht zuletzt muss ein Strafverteidiger auch über eine gute Menschenkenntnis und Einschätzungsgabe verfügen. Die Bindung zwischen dem Mandanten und dem Anwalt ist hier regelmäßig eine viel intensivere als in anderen Rechtsgebieten.

Wir kennen und beherzigen all diese Anforderungen – tun Sie bei der Wahl Ihres Verteidigers dasselbe!

Wichtige Rechtsgebiete der Strafverteidigung

  • Verfahrensabschnitte eines Strafverfahrens
  • Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Betäubungsmittel (BtM)-Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht