Die richtige Anwaltswahl

Wenige  Rechtsanwaltsseiten enthalten Gedanken zu diesem Thema.

Ich möchte hier dennoch ein paar Worte dazu sagen,  da ich schon des Öfteren erleben musste, dass Anwaltskollegen ihre Mandanten mit vollkommen unrealistischen Zusagen „geködert“ haben und diese dann anschließend im Regen stehen gelassen oder ausgenommen wurden. 

Wenngleich solche Anwälte auch die Ausnahme bilden – der Qualitätsstandard anwaltlicher Beratung in Deutschland ist durchaus recht hoch –, möchte ich doch dem Ratsuchenden eine kleine Checkliste an die Hand geben, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Schließlich kann der rechtliche Laie die juristische Kompetenz seines Rechtsanwalts bzw. Strafverteidigers nur sehr eingeschränkt beurteilen.

Dennoch  gibt es eine Reihe von Kriterien, die es auch dem Nichtjuristen ermöglichen, sich von der Qualität der anwaltlichen Dienstleistung ein Bild zu machen. Im Grunde entsprechen viele nur dem gesunden Menschenverstand, aber den haben ja bekanntlich auch Nichtjuristen…Ein paar habe ich versucht, hier aufzulisten:

Erster Eindruck

  • Erster Eindruck: Ist der Anwalt sympathisch oder macht er einen herablassen Eindruck? Ist er eher konfus oder wirkt er aufgeräumt? Sie müssen mit Ihrem Verteidiger auch auf der persönlichen Ebene zurechtkommen!
  • Können Sie den Ausführungen Ihres Rechtsanwaltes folgen? Wenn nein: Liegt es an Ihrer Intelligenz oder ganz einfach nur daran, dass der Anwalt nicht gut im Erklären ist? Ist es dem Anwalt überhaupt wichtig, dass Sie verstehen, was er tut und warum?
  • Ganz wichtig: Hört der Rechtsanwalt Ihnen zu oder hört er sich lieber selbst reden?
  • Bildet der Rechtsanwalt sich regelmäßig fort oder veröffentlicht er sogar Fachartikel in juristischen Publikationsorganen oder beim Anwaltsverein? Engagiert er sich im Anwaltsverein oder bei wissenschaftlichen Vereinigungen? Fragen Sie nach!
  • Ist der Anwalt spezialisiert oder verkauft er sich als „Alleskönner“? Letzteres kann u.U. daran liegen, dass er auf jedes Mandat angewiesen ist..


Bei und nach der Beauftragung

  • Redet der Anwalt offen über die Bezahlung seiner Tätigkeit oder hält er sich bewusst vage (in diesen Fällen folgt dann oft das „dicke Ende“ in Form einer üppigen Schlussrechnung)?
  • Klärt der Anwalt mit Ihnen Ihre Rechtsschutzziele ab (was ist gewollt und was nicht – das liegt nicht immer gleich auf der Hand!)?
  • Kann der Anwalt Ihnen nach Erfassung des Sachverhaltes einen überzeugenden und nachvollziehbaren „Schlachtplan“ präsentieren?
  • Ist der Anwalt telefonisch gut erreichbar bzw. ruft er innerhalb absehbarer Zeit zurück?


Im Prozess

  • Tritt der Anwalt selbstbewusst auf oder „duckt“ er sich vor einem dominanten Staatsanwalt oder Richter weg?
  • Kann er mit Sach- und Rechtsargumenten bzw. recherchierten Urteilen aufwarten oder beschränkt er sich aufs Schimpfen?
  • Kann er sich – gerade bei lauten und dominanten Richtern – Gehör verschaffen oder lässt er sich öfters unterbrechen oder übergehen?

 

 

Diese Liste ließe sich natürlich noch lange fortsetzen aber im Grunde ist es Ihr eigener Eindruck, der zählt. Dafür sollten die aufgezählten Kriterien zumindest einen grundsätzlichen Leitfaden bilden. Wichtig ist für Sie vor allem, dass Sie – wie bei allem anderen – nicht die „Katze im Sack“ kaufen und ein gutes Gefühl haben, wenn Sie bei Ihrem Anwalt waren.